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   BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 234/08   

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https://dejure.org/2009,4531
BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 234/08 (https://dejure.org/2009,4531)
BAG, Entscheidung vom 01.07.2009 - 4 AZR 234/08 (https://dejure.org/2009,4531)
BAG, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 4 AZR 234/08 (https://dejure.org/2009,4531)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer pädagogischen Mitarbeiterin als Lehrkraft i.S.d. Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen der Anl. 1a zum Bundesangestelltentarifvertrag (BAT)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 151; ; BAT § 22; ; BAT § 23; ; BAT Anl. 1a Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen und Abschn. G (Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst) VergGr. VIb Fallgr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer pädagogischen Mitarbeiterin als Lehrkräfte i.S.v. Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen der Anl. 1a zum BAT

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 80
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 88/98

    Eingruppierung: Pädagogische Unterrichtshilfe in Sachsen

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 234/08
    Insbesondere ist der Abschnitt G der Anlage 1a zum BAT (Sozial- und Erziehungsdienst) nicht unmittelbar anzuwenden, da der dort gebrauchte Begriff des Erziehers im berufskundlichen Sinne zu verstehen ist und nur den außerschulischen Bereich umfasst (BAG 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - BAGE 91, 8, 17).

    Das trägt dem Umstand Rechnung, dass Erzieherinnen und Erzieher nicht nur in außerschulischen Einrichtungen, sondern auch im Schulunterricht als pädagogische Hilfskraft mit unterrichtsbegleitender Betreuung beschäftigt werden (so etwa für pädagogische Mitarbeiter in einer Blindenschule BAG 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - aaO.; in einer Sonderschule BAG 15. Mai 1991 - 4 AZR 532/90 - ZTR 1991, 422; und bei der Betreuung körperbehinderter Kinder im Schulunterricht BAG 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 74).

    Der Senat ist daher in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass derartige pädagogische Unterstützungsmaßnahmen nicht von einer Lehrkraft im tariflichen Sinne vorgenommen werden (vgl. zB 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - mwN, BAGE 91, 8, 12 ff., für pädagogische Unterrichtshilfen in Sachsen; 24. November 1999 - 4 AZR 717/98 - ZTR 2000, 371, für pädagogische Unterrichtshilfen in Brandenburg).

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 234/08
    Ansatzpunkt für die Auslegung eines solchen Arbeitsvertrages ist in erster Linie der Vertragswortlaut (BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - mwN, BAGE 124, 259, 262).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 234/08
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - BAGE 122, 74, 81 f.).
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 234/08
    Dass im öffentlichen Dienst des Landes Niedersachsen seit dem 1. November 2006 der TV-L gilt und aufgrund der Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag der Parteien auch die den BAT ersetzenden Tarifverträge in Bezug genommen worden sind, ist ein Gesichtspunkt der Begründetheit der Klage (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 24 ff.).
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 234/08
    b) Die Auslegung eines Formulararbeitsvertrages wie des streitgegenständlichen durch das Landesarbeitsgericht kann vom Revisionsgericht ohne Einschränkung überprüft werden (st. Rspr., vgl. nur BAG 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - mwN, BAGE 95, 296, 299).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 234/08
    Bei dem Eingruppierungsfeststellungsantrag handelt es sich um die übliche und nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässige Feststellungsklage (vgl. nur Senat 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - mwN, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 308).
  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 555/05

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 234/08
    Dementsprechend hat das BAG bereits mehrfach angenommen, dass pädagogische Unterrichtshilfen als Lehrkräfte anzusehen sind und damit eine Anwendung der Anl. 1a zum BAT ausgeschlossen (vgl. zB 5. Juli 2006 - 4 AZR 555/05 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 103; 8. August 2002 - 8 AZR 647/00 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 23, jeweils für Berlin).
  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94

    Eingruppierung - Sozialarbeiter

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 234/08
    Der Senat hat an anderer Stelle entschieden, dass hier auch mehrere Arbeitsvorgänge in Betracht kommen, zB bei getrennter Betreuung verschiedener Personenkreise (23. August 1995 - 4 AZR 341/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 20).
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 647/00

    Eingruppierung von pädagogischen Unterrichtshilfen (Berlin)

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 234/08
    Dementsprechend hat das BAG bereits mehrfach angenommen, dass pädagogische Unterrichtshilfen als Lehrkräfte anzusehen sind und damit eine Anwendung der Anl. 1a zum BAT ausgeschlossen (vgl. zB 5. Juli 2006 - 4 AZR 555/05 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 103; 8. August 2002 - 8 AZR 647/00 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 23, jeweils für Berlin).
  • BAG, 18.05.1983 - 4 AZR 539/80

    Erzieher - Berufskundlicher Sinn - Berufsbild des Gruppenerziehers - Betreuung

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 234/08
    Das trägt dem Umstand Rechnung, dass Erzieherinnen und Erzieher nicht nur in außerschulischen Einrichtungen, sondern auch im Schulunterricht als pädagogische Hilfskraft mit unterrichtsbegleitender Betreuung beschäftigt werden (so etwa für pädagogische Mitarbeiter in einer Blindenschule BAG 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - aaO.; in einer Sonderschule BAG 15. Mai 1991 - 4 AZR 532/90 - ZTR 1991, 422; und bei der Betreuung körperbehinderter Kinder im Schulunterricht BAG 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 74).
  • BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 958/93

    Begriff der Aufnahme(Beobachtungs-)gruppe

  • BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 717/98

    Unterrichtsbegleitung an Sonderschulen

  • BAG, 15.05.1991 - 4 AZR 532/90

    Rechtliche Ausgestaltung des von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

  • LAG Niedersachsen, 05.02.2008 - 5 Sa 41/07
  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11

    Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer aufgrund der Nennung einer Vergütungs-, Lohn- oder Entgeltgruppe (nachfolgend Entgeltgruppe) in einem Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst unter Berücksichtigung ihrer dort nach § 22 Abs. 3 BAT (seit dem 1. Oktober 2005 iVm. § 17 Abs. 1 TVÜ-Bund) vorgesehenen Angabe (dazu BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 234/08 - Rn. 30; 22. Juli 2004 - 8 AZR 203/03 - zu II 1 c der Gründe) ohne das Hinzutreten weiterer Umstände (zu diesem Erfordernis vgl. BAG 21. Februar 2007 - 4 AZR 187/06 - Rn. 17 mwN; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 93, 340; 17. August 1994 - 4 AZR 623/93 -) regelmäßig nicht davon ausgehen, ihm solle ein eigenständiger, von den tariflichen Eingruppierungsbestimmungen oder anderen in Bezug genommenen Eingruppierungsregelungen unabhängiger Anspruch auf eine Vergütung nach der genannten Entgeltgruppe zustehen.
  • BAG, 24.03.2010 - 4 AZR 721/08

    Eingruppierung einer pädagogischen Mitarbeiterin

    Auch eine unmittelbare Anwendung von Abschnitt G der Anlage 1a BAT/BL (Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst) scheidet aus, da der dort gebrauchte Begriff des Erziehers im berufskundlichen Sinne zu verstehen ist und nur den außerschulischen Bereich umfasst (vgl. BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 234/08 - Rn. 29 mwN, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 312) .

    Auf die Tätigkeit der Klägerin als die einer pädagogischen Mitarbeiterin sind aber die Tätigkeitsmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst wegen des unmittelbaren Zusammenhangs der einzelnen Aufgaben und ihrer Artverwandtheit und Vergleichbarkeit analog anzuwenden (vgl. bereits BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 234/08 - Rn. 29, aaO) .

    Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Erzieherinnen und Erzieher nicht nur in außerschulischen, sondern auch in schulischen Einrichtungen wie hier als pädagogische Hilfskraft mit unterrichtsbegleitender oder - wie vorliegend - mit unterrichtsergänzender Betreuung beschäftigt werden (vgl. nur BAG 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - zu II 2 der Gründe, BAGE 91, 8, 17; 15. Mai 1991 - 4 AZR 532/90 - juris-Rn. 16, ZTR 1991, 422; 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - juris-Rn. 27, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 74; 1. Juli 2009 - 4 AZR 234/08 - Rn. 29, aaO).

  • BAG, 13.11.2019 - 4 AZR 490/18

    Eingruppierung - Erzieher in Kinder- und Jugendpsychiatrie

    b) Der in den Tätigkeitsmerkmalen des Sozial- und Erziehungsdienstes im Anhang zu der Anlage C (VKA) zum TVöD in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung verwendete Begriff des Erziehers ist im berufskundlichen Sinne zu verstehen (zum BAT BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 234/08 - Rn. 29; 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 91, 8) .
  • LAG Düsseldorf, 27.11.2017 - 9 Sa 384/17

    Arbeitsvorgang als Gesamtheit von Tätigkeiten zur Erreichung eines verwertbaren

    Dies erfordert aber das Hinzutreten weiterer Umstände (vgl. BAG v. 21.08.2013 - 4 AZR 656/11, juris; BAG v. 14.02.2002 - 8 AZR 313/01, juris; BAG v. 01.07.2009 - 4 AZR 234/08, juris; BAG v. 16.02.2000 - 4 AZR 62/99, Rn. 47, juris).
  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 950/13

    Eingruppierung einer Erzieherin mit einer Zusatzausbildung als Heilpädagogische

    Es kann ferner zu ihren Gunsten davon ausgegangen werden, dass die Tätigkeit einer Heilpädagogischen Förderlehrerin als diejenige einer Lehrkraft im tariflichen Sinne anzusehen ist (anders als Art. 60 Abs. 2 BayEUG nahelegt; vgl. dazu aber auch BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 234/08 - Rn. 35 mwN sowie Anlage D.7 zum TVöD-V Protokollerklärung zu Nr. 1) , so dass die Verweisungsklausel auf die tariflichen Bestimmungen hinsichtlich der Eingruppierung "ins Leere" ginge, da die Anlage 1a zum BAT/VKA nach Nr. 5 der Bemerkungen zu allen Vergütungsgruppen der Vergütungsordnung BAT/VKA bei Lehrkräften keine Anwendung findet.
  • LAG Niedersachsen, 25.06.2008 - 15 Sa 526/07

    Berufskundliche Einordnung einer i.R.d. Konzepts "Verlässliche Grundschule" als

    Dabei kann dahinstehen, ob in Anbetracht der einzelvertraglichen Inbezugnahme des BAT in § 2 des Arbeitsvertrags der Nennung der Eingruppierung in § 4 des Arbeitsvertrags lediglich deklaratorische Bedeutung zukommt oder ob in § 4 abweichend von der Vergütungsordnung die Vergütung nach Vergütungsgruppe VI b BAT ohne Bewährungsaufstieg nach Vergütungsgruppe V c BAT vereinbart worden ist (so: LAG Niedersachsen, Urteil vom 05.02.2008, 5 Sa 41/07 E, nicht rechtkräftig, Revisionsverfahren 4 AZR 234/08).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 10 TaBV 1204/19

    Eingruppierung - Sozialarbeiter - Überschneidung der Tätigkeiten

    Das BAG hat die Tätigkeiten von Sozialpädagogen oder Erziehern häufig jeweils als einheitlichen Arbeitsvorgänge angesehen (vgl. BAG vom 1. Juli 2009 - 4 AZR 234/08).
  • KAG Hamburg, 15.01.2016 - I MAVO 15/15
    Ohne das Hinzutreten weiterer Umstände (zu diesem Erfordernis vgl. BAG v. 21. Februar 2007 - 4 AZR 187/06 - zit. n. juris Rn. 17; v. 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340) können die Mitarbeiter regelmäßig nicht davon ausgehen, ihnen solle ein eigenständiger, von den tariflichen Eingruppierungsbestimmungen unabhängiger Anspruch auf eine Vergütung nach der genannten Entgeltgruppe zustehen (vgl. BAG vom 1. Juli 2009 - 4 AZR 234/08 - zit. n. juris Rn. 30).
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